Allgemeine Geschäftsbedigungen der KMM Truck GmbH & Co. KG

 

 

Allgemeines:


1. Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil der Kaufvereinbarung.
2. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird örtlich das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Fa. KMM Truck GmbH & Co. KG als zuständig vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer, bei denen der Käufer zum Zeitpunkt der Klage im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat.
3. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung des Verkäufers bzw. der Fa. KMM Truck GmbH & Co. KG möglich.
4. Etwaige Angaben über Gewichte, Abmessungen, Zahl der Pferdestärken, KW, Baujahr, Type, Betriebsstoffverbrauch und anderem, auch über die Dauer und das Maß der Benutzung sind als annähernde Angaben zu betrachten.
5. Dieser Vertrag ist ausnahmslos erst dann rechtsgültig, wenn er von beiden Vertragspartnern ordnungsgemäß unterzeichnet ist, wobei seitens der Fa. KMM Truck GmbH & Co. KG. zur Rechtsgültigkeit der Firmenstempel erforderlich ist.


Übergabe bzw. Übernahme:


1. Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges ist der Firmensitz des Verkäufers oder der von ihm angegebene Auslieferungsort.
2. Der Käufer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Liefertermin, spätestens aber innerhalb der vereinbarten Frist, am bezeichneten Ort abzuholen, falls nichts anderes schriftlich im Kaufvertrag festgelegt wurde.
3. Mit dem Zeitpunkt des fruchtlosen Ablaufs der Übernahmefrist bzw. im Falle der Übergabe bzw. der Übernahme des Fahrzeuges, spätestens mit diesem Zeitpunkt geht die mit dem Besitz des Fahrzeuges verbundene Last und Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nach fruchtlosem Ablauf der Übernahmefrist nicht für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, es sei denn, dass die Beschädigung oder der Verlust von ihm oder einer Person, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
4. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme des Fahrzeuges ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Standgeld und eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verrechnen.


Kaufpreis:


1. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
2. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzugeben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers, oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind.
3. Der Betrag ist rein netto; eventueller Rabatt, Skonto ist bereits berücksichtigt.
4. Der vereinbarte Kaufpreis erhöht sich im Fall von Steuer- und Zollerhöhungen um deren Ausmaß.


Zahlungsbedingungen:


Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden vom Verkäufer nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Der Käufer hat seine Zahlungsverpflichtung damit erst erfüllt, wenn der Kaufpreis einschließlich eventueller Spesen dem Verkäufer zugeflossen ist.
Auflösung des Kaufvertrages aus Verschulden des Käufers:
Bei Nichterfüllen des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers sowie bei unbegründetem Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist der Verkäufer berechtigt, sowohl 10% des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen, als auch Schadenersatz in der jeweils nachweisbaren Höhe geltend zu machen bzw. eine bereits geleistete Anzahlung einzubehalten.


Eigentumsvorbehalt:


1. Das gekaufte Kraftfahrzeug nebst Zubehör bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Kaufvertrag vollständig beglichen sind.
2. Der Käufer verpflichtet sich, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts das gekaufte Kfz nebst Zubehör nicht zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonst anderweitig zu überlassen, soweit nicht der Verkäufer ausdrücklich zustimmt.
3. Während des Eigentumsvorbehalts hat der Verkäufer am Kfz-Brief das alleinige Besitzrecht.
4. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Zulassungsstelle die Aushändigung des Kfz-Briefes an den Verkäufer zu beantragen.
5. Während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet sich der Käufer, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
6. Soweit von irgend jemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.


Sonstige Vertragsbestimmungen:


Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die in der Kaufvereinbarung enthaltenen persönlichen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Käufer bestätigt, eine Kopie der Kaufvereinbarung samt Allgemeiner Geschäftsbedingung erhalten zu haben.

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